Neues Urteil aus Luxemburg
Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 01:11
@ALL
Ziemlich tiefgehend Roman zu 2 aufgekommen konkreten Fragen. Wurde grob schon beantwortet. Wem das genügt, bitte einfach überspringen.
@646377
Die Technik bei Save.TV ist weder uns Kunden, noch RTL (über die Klage) zugänglich.
Wir werden es auch nicht erfahren. Das ist Geschäftsgeheimnis, was das Gericht anerkannte. Somit ist es leicht möglich, dass sich Anbieter für uns aus Sicht des Kunden nicht unterscheiden, jedoch der Eine bei der Frage der Privatkopie bei Gericht verliert, der Nächste obsiegt.
Der BGH hat gewisse Eckpunkte genannt, bevor er das Ganze an die vorherige Instanz zurück gegeben hat. Wer sich damit gründlich befasst, findet auch die Parallelen zu dem was der EuGH sagt. Verwundert nicht. Auch der BGH kannte ja das EU Recht im Auge.
Ein unabhängiger Gutachter hat sich die Save.TV Technik genau angesehen und wurde in alle dazu gehörenden Geschäftsgeheimnisse eingeweiht. Er hat die Technische Abwicklung geprüft. Der wusste was Du mit der 20 Wiederholung Deiner Berechnung nicht weist, darlegen oder widerlegen kannst.
Daraufhin kam es zu einem Urteil hinsichtlich der Privatkopie.
Zugunsten von Save.TV.
Und ja, 646377, Deine Berechnung verstehe ich. Nur hast Du schon mal in Betracht gezogen, dass Save.TV vielleicht ja wirklich a) bewusst mit Masterkopie arbeitet und b) oh jeh, wie verrückt, die es auf irgend eine Weise, nein genau auf die Weise anstellen, wie es Gutachter samt Richter akzeptiert und für eine legale Privatkopie befunden haben.
Ich hab zwar keine Ahnung ob die Qualifikation des Gutachters mit Deiner mithalten kann, vielleicht war er ja einfach ein Fehlgriff, unfähig, oder seine aktuellen Diplome in einer Lotterie gewonnen und das Gericht hat’s nicht, die scharfen RTL Top Anwälte haben’s nicht, die Presse und wer weis noch alles hat’s nicht gemerkt. Zumindest aber der Richter muss Volljurist gewesen sein und da weis ich sicher, dass Du nicht mithalten kannst, ebenso wenig wie Jeder hier.
Deine wiederholte Berechnung zeigt nur, dass ich Dir erneut dringend anraten muss die juristischen Voraussetzungen für die Legalität einer Privatkopie noch mal zu studieren, oder die fehlende Relevanz, auf meinen Dringend Rat hin und in anbetracht des Urteils der Fachleute die hier ja echten Zugang hatten, bitte zu akzeptieren. Ersteres wäre auch dahingehend für Dich wichtig, wenn Du Dir die Frage beantworten möchtest, ob die neue Channelzahl ein Problem für die Legalität der Privatkopie darstellt oder nicht, um zu vermeiden dass wir beide auch hier Jahre lang die selben Fragen und Antworten schreiben.
@sv00010
Die Kundennummer dürfte meiner leihen Meinung nach kaum, bis gar keine Rolle spielen. Relevanter ist da schon der Download Link, welcher ja einen individuellen Token, ein Einmalpasswort darstellt (auch wie er generiert wird).
Ein solcher Schritt ist auch gar nicht nötig. Betrachte doch auch mal, dass beim Download/Stream Link eine Bindung an die generierende IP Adresse fehlt und / oder ein IP Block internationaler Adressen. Ein Wasserzeichen, eine Markierung, wäre dann ein weitergehender logischer Schritt. Eine derart leicht entfernbare Markierung, dürfte nun wirklich keine Rolle gespielt haben.
Interessant ist die Entscheidung von Gericht und Gutachter jedenfalls auf den ersten Blick. Aber auf den Zweiten nun mal leider auch schlüssig. All diese Maßnahmen sind schlicht rechtlich für die legale Kopie keine Voraussetzung.
Dennoch:
An RTL´s stelle hätte ich aber dennoch versucht Save.TV zumindest das Fehlen des internationalen Block reinzuwürgen, da die reine AGB Klausel hier Save.TV nicht von jeder Verantwortung, sprich Sorgfaltspflicht frei stellt. Meiner Leihen Meinung nach gäbe es hier gleich mehrere Ansätze. Die Top Juristen haben’s aber nicht. Also muss ich wohl falsch liegen.
An Save.TV´s stelle hätte ich zumindest das Binding gemacht. Zwar verpuffen hier Klagen auf Unterlassung mit der Linkgültigkeit, Abmahnkosten könnte es aber dennoch geben, wenn ein Save.TV User Missbrauch damit treibt. Ich schätze Ursache ist hier einfach Faulheit, da es so einen Vorfall bislang nicht gab.
Ziemlich tiefgehend Roman zu 2 aufgekommen konkreten Fragen. Wurde grob schon beantwortet. Wem das genügt, bitte einfach überspringen.
@646377
Die Technik bei Save.TV ist weder uns Kunden, noch RTL (über die Klage) zugänglich.
Wir werden es auch nicht erfahren. Das ist Geschäftsgeheimnis, was das Gericht anerkannte. Somit ist es leicht möglich, dass sich Anbieter für uns aus Sicht des Kunden nicht unterscheiden, jedoch der Eine bei der Frage der Privatkopie bei Gericht verliert, der Nächste obsiegt.
Der BGH hat gewisse Eckpunkte genannt, bevor er das Ganze an die vorherige Instanz zurück gegeben hat. Wer sich damit gründlich befasst, findet auch die Parallelen zu dem was der EuGH sagt. Verwundert nicht. Auch der BGH kannte ja das EU Recht im Auge.
Ein unabhängiger Gutachter hat sich die Save.TV Technik genau angesehen und wurde in alle dazu gehörenden Geschäftsgeheimnisse eingeweiht. Er hat die Technische Abwicklung geprüft. Der wusste was Du mit der 20 Wiederholung Deiner Berechnung nicht weist, darlegen oder widerlegen kannst.
Daraufhin kam es zu einem Urteil hinsichtlich der Privatkopie.
Zugunsten von Save.TV.
Und ja, 646377, Deine Berechnung verstehe ich. Nur hast Du schon mal in Betracht gezogen, dass Save.TV vielleicht ja wirklich a) bewusst mit Masterkopie arbeitet und b) oh jeh, wie verrückt, die es auf irgend eine Weise, nein genau auf die Weise anstellen, wie es Gutachter samt Richter akzeptiert und für eine legale Privatkopie befunden haben.
Ich hab zwar keine Ahnung ob die Qualifikation des Gutachters mit Deiner mithalten kann, vielleicht war er ja einfach ein Fehlgriff, unfähig, oder seine aktuellen Diplome in einer Lotterie gewonnen und das Gericht hat’s nicht, die scharfen RTL Top Anwälte haben’s nicht, die Presse und wer weis noch alles hat’s nicht gemerkt. Zumindest aber der Richter muss Volljurist gewesen sein und da weis ich sicher, dass Du nicht mithalten kannst, ebenso wenig wie Jeder hier.
Deine wiederholte Berechnung zeigt nur, dass ich Dir erneut dringend anraten muss die juristischen Voraussetzungen für die Legalität einer Privatkopie noch mal zu studieren, oder die fehlende Relevanz, auf meinen Dringend Rat hin und in anbetracht des Urteils der Fachleute die hier ja echten Zugang hatten, bitte zu akzeptieren. Ersteres wäre auch dahingehend für Dich wichtig, wenn Du Dir die Frage beantworten möchtest, ob die neue Channelzahl ein Problem für die Legalität der Privatkopie darstellt oder nicht, um zu vermeiden dass wir beide auch hier Jahre lang die selben Fragen und Antworten schreiben.
@sv00010
Die Kundennummer dürfte meiner leihen Meinung nach kaum, bis gar keine Rolle spielen. Relevanter ist da schon der Download Link, welcher ja einen individuellen Token, ein Einmalpasswort darstellt (auch wie er generiert wird).
Ein solcher Schritt ist auch gar nicht nötig. Betrachte doch auch mal, dass beim Download/Stream Link eine Bindung an die generierende IP Adresse fehlt und / oder ein IP Block internationaler Adressen. Ein Wasserzeichen, eine Markierung, wäre dann ein weitergehender logischer Schritt. Eine derart leicht entfernbare Markierung, dürfte nun wirklich keine Rolle gespielt haben.
Interessant ist die Entscheidung von Gericht und Gutachter jedenfalls auf den ersten Blick. Aber auf den Zweiten nun mal leider auch schlüssig. All diese Maßnahmen sind schlicht rechtlich für die legale Kopie keine Voraussetzung.
Dennoch:
An RTL´s stelle hätte ich aber dennoch versucht Save.TV zumindest das Fehlen des internationalen Block reinzuwürgen, da die reine AGB Klausel hier Save.TV nicht von jeder Verantwortung, sprich Sorgfaltspflicht frei stellt. Meiner Leihen Meinung nach gäbe es hier gleich mehrere Ansätze. Die Top Juristen haben’s aber nicht. Also muss ich wohl falsch liegen.
An Save.TV´s stelle hätte ich zumindest das Binding gemacht. Zwar verpuffen hier Klagen auf Unterlassung mit der Linkgültigkeit, Abmahnkosten könnte es aber dennoch geben, wenn ein Save.TV User Missbrauch damit treibt. Ich schätze Ursache ist hier einfach Faulheit, da es so einen Vorfall bislang nicht gab.