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YouTube muss Nutzerdaten herausgeben

Verfasst: Di 12. Sep 2017, 21:25
von mediatheken-news
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Sollte es auf YouTube zu Urheberrechtsverstößen kommen, sind YouTube & Google künftig verpflichtet Daten der Nutzer herauszugeben. Dazu gibt es nun ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Die Pflicht zur Herausgabe erstreckt sich auf die E-Mail-Adressen des betroffenen Nutzers. IP-Adressen oder Telefonnummern umfasst das Urteil jedoch nicht. Ein deutscher Filmverwerter hatte YouTube und den deren Mutterkonzern Google vor Gericht in Anspruch genommen, da zwei urheberrechtlich geschützte Filme veröffentlicht wurden von 3 unterschiedlichen YouTube Usern.

Eine Registrierung bei YouTube ist Voraussetzung für den Upload von Videos. Hierfür nötig ist inzwischen generell ein Google Konto, für welches persönliche Daten angegeben werden müssen. Diese sind zur Zeit noch die Email-Adresse, sowie das Geburtsdatum. Eine Postadresse kann angegeben werden, muss jedoch nicht.

Im Rahmen dieser ungeprüften Registrierung ist jedoch nur der Upload von Videos mit einer maximalen Länge von 15 Minuten möglich. Wer längere Laufzeiten benötigt, ist gezwungen eine Freischaltung per Telefon durchzuführen. Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen in Deutschland seit Mitte des Jahres keine Prepaid Handy Verträge verkauft werden, ohne Erfassung der Ausweisdaten des Käufers.

Der Kläger hatte übrigens erst in 2. Instanz Obsiegt. Noch 2016 war der Filmverwerter in der 1. Instanz gescheiter. Das Gericht hatte hier noch festgestellt, dass kein Anspruch auf Herausgabe von IP-Adresse, Telefonnummer oder E-Mailadresse besteht.